Umgang, Methodik & Vorsorge
Evakuierungshelfer lernen in der Schulung in Angst- oder Paniksituationen souverän und gelassen zu reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen.
EVAKUIERUNGSHELFER
Gebäude räumen, Maßnahmen ergreifen, Menschen begleiten und der richtige Umgang
Die Evakuierungshelfer-Ausbildung erfolgt auf Basis des § 10 ArbSchG. Danach hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen für die Evakuierung der Beschäftigten im Falle einer Gefahrenlage zu treffen. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Besucher oder externe Arbeitnehmer (m/w/d) auf dem Firmengelände durch entsprechende Personen und Maßnahmen gesichert werden. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, hierfür Personen zu benennen, die das Gebäude bei Bedarf räumen. Dabei richtet sich die Anzahl der vorgeschriebenen Evakuierungshelfer (m/w/d) nach der Zahl der Mitarbeitenden und nach den besonderen Gefahren im Unternehmen
Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes und dessen vorbeugende Maßnahmen in Gebäuden
Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutzes
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung, DIN 14096 Teil 1–3: Brandschutzordnung
Verhalten im Evakuierungsfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern, praktische Unterweisung der – Evakuierungshelfer (m/w/d)
Rettung von Personen, personenbezogene Gefahren sowie Einleitung der Evakuierung von Gebäuden über die vorgesehenen Rettungswege.
Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)